Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Stichtag ist der 10. März 2024.
Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.
Die Voraussetzungen dafür bildet das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um das Wahlprozedere für die Kirchengemeinden und die Übernahme von Leitungsaufgaben für junge Menschen zu erleichtern.
Text: Gundolf Holfert, Team KV-Wahlen 2024 bei der Landeskirche Hannovers
Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie? Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl werden zentral von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers versandt. Wie bisher können Sie auch mit persönlicher Stimmabgabe im Wahlraum im Gemeindesaal wählen.
Wen? Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bei einer Gemeindeversammlung persönlich vor und werden auch im Gemeindebrief präsentiert.
Wahlvorbereitungsteam in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: Kirchenvorstandswahl 2024
Sie haben Spaß daran, etwas zu gestalten und möchten sich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie haben keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? Sie haben Zeit, in der Sie sich gern mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen ehrenamtlich einbringen möchten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit im Kirchenvorstand!
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In monatlichen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteher*innen über die Schwerpunkte des Gemeindelebens. Zusammen mit dem Pfarramt gibt der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben.
Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher*innen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für die Kindertagesstätten oder diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.
Kirche lebt durch Sie - am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl. Vielleicht sind Sie ja eine der Kandidatinnen oder Kandidaten? Sprechen Sie uns an: kirchenvorstand@dreifaltigkeitskirche.de (Ansprechpartner*innen: Mareile Demuth, Claudia Löhrmann und Christian Voges). Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!
Text: Gundolf Holfert, Team KV-Wahlen 2024 bei der Landeskirche Hannovers