Aufstellungspredigt von Pastor Kawalla am 5.3.23

Nachricht Dreifaltigkeitskirche, 05. März 2023

Im Wahlverfahren für die Pfarrstelle unserer Kirchengemeinde hat sich der Kirchenvorstand in geheimer Abstimmung am 19. Januar 2023 für Pastor Axel Kawalla entschieden.

Pastor Kawalla wird am 5. März 2023 um 18 Uhr einen Gottesdienst leiten und die Aufstellungspredigt halten.

Gemeindeglieder können entsprechend der folgenden Regelungen gegen die Wahl Einspruch einlegen:

1Gegen die Wahl durch den Kirchenvorstand kann jedes Glied der Kirchengemeinde, das am Tage der Aufstellungspredigt das Recht zur Teilnahme an einer Wahl zum Kirchenvorstand besaß, Einspruch einlegen. 2Der Einspruch ist schriftlich bis zum Ablauf des sechsten Tages nach der Aufstellungspredigt bei der Kirchengemeinde einzulegen.

Pfarrstellenbesetzungsgesetz (PfStBG), § 26 Nr. 4

1Die Wahl durch den Kirchenvorstand gilt als aufgehoben, wenn wenigstens 20 gültige Einsprüche eingelegt worden sind. 2Andernfalls hat die Wahl durch den Kirchenvorstand Bestand.

Pfarrstellenbesetzungsgesetz (PfStBG), § 26 Nr. 5

Einsprüche können schriftlich bis zum 11. März 2023 eingelegt werden. Einsprüche sind fristgerecht eingelegt, wenn sie innerhalb der Zeit einem Mitglied des Kirchenvorstandes oder im Gemeindebüro einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Kirchengemeinde übergeben werden.