Zusammensetzung und Aufgaben des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus drei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied muss dem Kirchenvorstand angehören. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Zeit von fünf Jahren durch den Kirchenvorstand der Dreifaltigkeitsgemeinde bestellt. Wiederholte Bestellungen sind möglich.
Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und führt über seine Sitzungen Protokoll.
Der Stiftungsrat hat für die Verwirklichung des Stiftungszweckes Sorge zu tragen. Er hat insbesondere
- eine sichere und wirtschaftliche Vermögensverwaltung zu betreiben,
- über die Vergabe der Erträge des Stiftungsvermögens zu entscheiden,
- jährlich die Stifterinnen und Stifter zu einer Zusammenkunft einzuladen.
Mehr erfahren Sie in der Satzung der unselbständigen "Stiftung Dreifaltigkeitskirche Hannover".
Aktuelle Zusammensetzung des Stiftungsrates: